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   LG Aachen, 01.09.2011 - 2 S 165/11   

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https://dejure.org/2011,32237
LG Aachen, 01.09.2011 - 2 S 165/11 (https://dejure.org/2011,32237)
LG Aachen, Entscheidung vom 01.09.2011 - 2 S 165/11 (https://dejure.org/2011,32237)
LG Aachen, Entscheidung vom 01. September 2011 - 2 S 165/11 (https://dejure.org/2011,32237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Prüfung der Angemessenheit geltend gemachter Versicherungsleistungen in Form der abgerechneten zahnärztlichen Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1 S. 1; VVG § 192 Abs. 1
    Kriterien zur Prüfung der Angemessenheit geltend gemachter Versicherungsleistungen in Form der abgerechneten zahnärztlichen Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Angemessenheit von Zahnlaborkosten richtet sich nach dem BEL

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 30.09.1998 - 5 U 168/96

    Keine "Luxusbehandlung" bei Zahnersatz

    Auszug aus LG Aachen, 01.09.2011 - 2 S 165/11
    Die Kammer schließt sich ausdrücklich den Entscheidungen des Landgerichts Aachen - 11 O 367/10 - und des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln r+s 1999, 82) an.
  • LG Aachen, 23.02.2011 - 11 O 367/10

    Zahlung eines zahnärztlichen Honorars aus abgetretenem Recht; Maßstäbe für die

    Auszug aus LG Aachen, 01.09.2011 - 2 S 165/11
    Die Kammer schließt sich ausdrücklich den Entscheidungen des Landgerichts Aachen - 11 O 367/10 - und des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln r+s 1999, 82) an.
  • LG Heidelberg, 25.01.2008 - 7 O 303/05

    Der Versichertenstatus des Patienten ist allein kein sachlicher Grund für eine

    Auszug aus LG Aachen, 01.09.2011 - 2 S 165/11
    Die Differenzierung der Vergütung allein nach dem Versichertenstatus des Patienten ist kein sachlicher Grund (vgl. LG Heidelberg VersR 2008, 911).
  • LG München I, 19.05.2006 - 12 O 18582/04
    Auszug aus LG Aachen, 01.09.2011 - 2 S 165/11
    Soweit die Gegenauffassung unter Heranziehung der BEB-Liste einwendet, es handele sich bei Leistungen für Privatpatienten um abgrenzbare Bereiche, die ein anderes Marktsegment darstellten (vgl. LG München NJOZ 2006, 4451), überzeugt dies die Kammer nicht.
  • SG Altenburg, 06.11.2018 - S 21 SO 2538/17

    Sozialhilfe - Hilfen zur Gesundheit - Hilfe bei Krankheit - Nachrangigkeit

    Inwieweit diese Berechnung bei privat Krankenversicherten nach dem Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis zu erfolgen hat oder der Zahnarzt eine höhere Vergütung nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) verlangen kann, ist strittig; für die generelle Heranziehung des BEL spricht, dass die Differenzierung der Vergütung allein nach dem Versichertenstatus keinen sachlichen Grund darstellt (Landgericht Aachen, Urteil vom 1. September 2011, Az.: 2 S 165/11, Rn. 4 f. m. w. N; Landgericht Heidelberg, Urteil vom 25. Januar 2008, Az.: 7 O 305/05, Rn. 126 f.).
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